Allgemeine Geschäftsbedingungen

index­tor GmbH

KI-Bil­dop­ti­mierung · KI-Retusche · KI-Con­tent-Pro­duk­tion

§ 1 – Geltungsbereich

Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für sämtliche Leis­tun­gen der index­tor GmbH (nach­fol­gend „Anbi­eter“) in den Bere­ichen KI-Bil­dop­ti­mierung, KI-Retusche, KI-Con­tent-Pro­duk­tion, KI-Motion-Clips sowie alle damit zusam­men­hän­gen­den dig­i­tal­en Dien­stleis­tun­gen.

Das Ange­bot richtet sich auss­chließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. an natür­liche oder juris­tis­che Per­so­n­en bzw. rechts­fähige Per­so­n­enge­sellschaften, die bei Abschluss des Ver­trages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selb­st­ständi­gen beru­flichen Tätigkeit han­deln. Dies umfasst ins­beson­dere Selb­st­ständi­ge, Freiberu­fler, Unternehmen, Vere­ine, öffentliche Ein­rich­tun­gen sowie son­stige gewerblich oder beru­flich tätige Auf­tragge­ber.

Mit der Buchung bestätigt der Kunde aus­drück­lich, nicht als Ver­brauch­er im Sinne des § 13 BGB zu han­deln und die Leis­tung für gewerbliche, beru­fliche, selb­st­ständi­ge oder unternehmerische Zwecke zu beauf­tra­gen.

§ 2 – Leistungsgegenstand

Der Anbi­eter bear­beit­et und opti­miert vom Kun­den bere­it­gestelltes Bild- und Medi­en­ma­te­r­i­al mith­il­fe dig­i­taler Werkzeuge und KI-gestützter Anwen­dun­gen. Die erbracht­en Leis­tun­gen kön­nen ins­beson­dere umfassen:

  • KI-gestützte Bil­dop­ti­mierung und Bil­dretusche
  • Anpas­sung von Licht, Far­ben, Kon­trast und Bild­wirkung
  • Hin­ter­grun­dop­ti­mierung und visuelle Aufw­er­tung beste­hen­der Motive
  • Erstel­lung kurz­er KI-Motion-Clips aus opti­mierten Bildern
  • Daten­ex­port für Web, Social Media oder interne Nutzung

Nicht Bestandteil der Leis­tung sind – sofern nicht aus­drück­lich und schriftlich vere­in­bart – ins­beson­dere:

  • Klas­sis­che Fotografie oder Vor-Ort-Shoot­ings
  • Social-Media-Betreu­ung oder Com­mu­ni­ty-Man­age­ment
  • Brand­ing, Logo- oder Print­de­sign
  • Ver­wal­tung oder Buchung von Wer­beanzeigen
  • Rechtliche Prü­fung von Bildern, Marken oder Wer­beaus­sagen

§ 3 – Vertragsschluss und Buchung

Die Darstel­lung von Paketen, Leis­tun­gen und Preisen auf der Web­site des Anbi­eters stellt kein rechtlich binden­des Ange­bot, son­dern eine unverbindliche Auf­forderung zur Buchung (invi­ta­tio ad offer­en­dum) dar.

Der Ver­trag kommt zus­tande, sobald der Kunde ein Paket verbindlich bucht und entwed­er die Zahlung erfol­gre­ich abgeschlossen wurde oder der Anbi­eter die Buchung aus­drück­lich in Textform bestätigt hat.

Ein Anspruch auf Leis­tungser­bringung, Ter­min­re­servierung oder Reservierung von Pro­duk­tion­ska­paz­itäten beste­ht erst nach voll­ständi­gem Zahlung­sein­gang.

§ 4 – Preise und Zahlungsbedingungen

Alle angegebe­nen Preise ver­ste­hen sich net­to zuzüglich der jew­eils gel­tenden geset­zlichen Umsatzs­teuer, sofern im Einzelfall nichts anderes angegeben ist.

Die Zahlung erfol­gt grund­sät­zlich im Voraus (Vorkasse). Die Pro­duk­tion begin­nt erst nach voll­ständi­gem Zahlung­sein­gang, voll­ständig abgeschlossen­em Brief­ing und voll­ständi­ger Bere­it­stel­lung des erforder­lichen Aus­gangs­ma­te­ri­als durch den Kun­den.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbi­eter berechtigt, die Leis­tungser­bringung bis zum voll­ständi­gen Aus­gle­ich der offe­nen Forderun­gen zurück­zuhal­ten, unbeschadet weit­er­er geset­zlich­er Rechte.

§ 5 – Kein Verbraucher-Widerrufsrecht (B2B)

Da sich das Ange­bot des Anbi­eters auss­chließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet, beste­ht bei Buchun­gen im Rah­men ein­er gewerblichen, selb­st­ständi­gen oder beru­flichen Tätigkeit kein geset­zlich­es Ver­brauch­er-Wider­ruf­s­recht gemäß §§ 312g, 355 BGB.

§ 6 – Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbi­eter alle für die ord­nungs­gemäße Leis­tungser­bringung erforder­lichen Mate­ri­alien, Infor­ma­tio­nen und Vor­gaben rechtzeit­ig, voll­ständig und in geeigneter Qual­ität zur Ver­fü­gung zu stellen. Hierzu zählen ins­beson­dere:

  • Aus­gangs­bilder in aus­re­ichen­der Auflö­sung und Qual­ität
  • Angaben zum gewün­scht­en Bild­look und Ein­satzz­weck
  • For­matwün­sche sowie rel­e­vante Hin­weise zu abge­bilde­ten Pro­duk­ten, Per­so­n­en, Gebäu­den, Fahrzeu­gen oder Räu­men
  • Voll­ständi­ges und ein­deutiges Brief­ing vor Pro­duk­tions­be­ginn

Verzögerun­gen, die auf ein­er ver­späteten oder unvoll­ständi­gen Mitwirkung des Kun­den beruhen, gehen nicht zu Las­ten des Anbi­eters und berechti­gen diesen, vere­in­barte Liefer­fris­ten entsprechend zu ver­schieben.

§ 7 – Upload und Produktionsbeginn

Der Pro­duk­tion­sprozess begin­nt auss­chließlich, wenn alle nach­fol­gen­den Voraus­set­zun­gen kumu­la­tiv erfüllt sind:

  • Das Paket wurde verbindlich gebucht.
  • Die voll­ständi­ge Zahlung ist beim Anbi­eter einge­gan­gen.
  • Das Aus­gangs­ma­te­r­i­al wurde voll­ständig und in geeigneter Qual­ität hochge­laden.
  • Das Brief­ing wurde voll­ständig und ein­deutig abgeschlossen.

Fehlende oder unvoll­ständi­ge Unter­la­gen führen zu ein­er Ver­schiebung des Pro­duk­tion­sstarts; eine Haf­tung des Anbi­eters für daraus entste­hende Verzögerun­gen ist aus­geschlossen.

§ 8 – KI-Bildoptimierung und Ergebnisabweichungen

Der Kunde erken­nt an, dass KI-gestützte Bild­bear­beitung sys­tem­be­d­ingt kreative und tech­nis­che Ergeb­nis­ab­we­ichun­gen erzeu­gen kann. Eine hun­dert­prozentige Übere­in­stim­mung der bear­beit­eten Ergeb­nisse mit realen Pro­duk­ten, Gebäu­den, Räu­men, Fahrzeu­gen, Mate­ri­alien, Far­ben, Logos oder Per­so­n­en wird aus­drück­lich nicht geschuldet und stellt keinen Man­gel dar.

Der Anbi­eter schuldet eine fachgerechte Bear­beitung nach den vere­in­barten Vor­gaben, nicht aber ein bes­timmtes ästhetis­ches Ergeb­nis oder eine tech­nisch exak­te Repro­duk­tion des Aus­gangsmo­tivs.

§ 9 – Korrekturen und Änderungswünsche

Sofern im gebucht­en Paket nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart ist, ist eine (1) Kor­rek­tur­runde im Leis­tung­sum­fang enthal­ten. Als Kor­rek­tur­runde gilt die Über­ar­beitung auf Basis konkreter, schriftlich­er Rück­mel­dun­gen des Kun­den, die inner­halb der in § 10 genan­nten Frist einge­hen.

Weit­erge­hende Änderungswün­sche – ins­beson­dere neue Stil­rich­tun­gen, neue Motive, kom­plexe Retuschen, voll­ständi­ge Neuer­stel­lun­gen oder nachträgliche Erweiterun­gen des Brief­in­gs – wer­den als geson­derte Leis­tung zu den dann gel­tenden Kon­di­tio­nen des Anbi­eters abgerech­net.

§ 10 – Abnahme

Nach Bere­it­stel­lung der finalen Dateien ist der Kunde verpflichtet, die Arbeit­sergeb­nisse unverzüglich zu prüfen. Konkrete Män­gel oder Änderungswün­sche sind inner­halb von fünf (5) Werk­ta­gen nach Bere­it­stel­lung in Textform (z. B. per E‑Mail) beim Anbi­eter anzuzeigen.

Erfol­gt inner­halb dieser Frist keine Rück­mel­dung, gel­ten die Leis­tun­gen als voll­ständig abgenom­men und ver­trags­gemäß erbracht. Das Recht auf die im Paket enthal­tene Kor­rek­tur­runde erlis­cht mit Ablauf der Abnah­me­frist.

§ 11 – Lieferung und Dateiformate

Die Über­gabe der Arbeit­sergeb­nisse erfol­gt auss­chließlich dig­i­tal, z. B. über einen Down­load-Link, einen Cloud-Ord­ner oder per E‑Mail. Ein Anspruch auf Liefer­ung in einem bes­timmten For­mat beste­ht nur, sofern dies aus­drück­lich im Brief­ing vere­in­bart wurde.

Bilder wer­den in der Regel als JPG oder PNG bere­it­gestellt. KI-Motion-Clips wer­den in der Regel als MP4-Datei geliefert. Abwe­ichende For­matwün­sche sind vor Pro­duk­tions­be­ginn schriftlich zu vere­in­baren und kön­nen ggf. einen Auf­preis verur­sachen.

§ 12 – Nutzungsrechte

Nach voll­ständi­gem Zahlung­sein­gang räumt der Anbi­eter dem Kun­den an den final geliefer­ten Arbeit­sergeb­nis­sen ein ein­fach­es, zeitlich und räum­lich unbeschränk­tes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke ein. Eine Über­tra­gung der Nutzungsrechte auf Dritte oder eine Lizen­zierung an Dritte bedarf der vorheri­gen schriftlichen Zus­tim­mung des Anbi­eters.

Der Anbi­eter behält sich das Recht vor, die erstell­ten Arbeit­en – soweit geset­zlich zuläs­sig und sofern keine gegen­teilige Vere­in­barung beste­ht – zu Ref­erenzz­weck­en (z. B. Port­fo­lio, Web­site, Social Media) zu ver­wen­den. Auf aus­drück­lichen Wun­sch des Kun­den wird auf eine der­ar­tige Nutzung verzichtet.

§ 13 – Rechte am Ausgangsmaterial

Der Kunde ver­sichert, dass er über alle erforder­lichen Rechte (ins­beson­dere Urheber‑, Persönlichkeits‑, Marken- und son­stige Schutzrechte) an dem von ihm bere­it­gestell­ten Aus­gangs­ma­te­r­i­al ver­fügt und dieses dem Anbi­eter zur Bear­beitung über­lassen darf.

Der Kunde stellt den Anbi­eter von sämtlichen Ansprüchen Drit­ter frei, die aus ein­er rechtswidri­gen Nutzung des bere­it­gestell­ten Mate­ri­als entste­hen, und erset­zt dem Anbi­eter alle dadurch verur­sacht­en Schä­den, Kosten und Aufwen­dun­gen ein­schließlich angemessen­er Rechtsvertei­di­gungskosten.

§ 14 – Datenschutz

Der Anbi­eter ver­ar­beit­et per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en des Kun­den und sein­er Mitar­beit­er auss­chließlich im Rah­men der gel­tenden daten­schutzrechtlichen Vorschriften, ins­beson­dere der Daten­schutz-Grund­verord­nung (DSGVO) und des Bun­des­daten­schutzge­set­zes (BDSG). Die Einzel­heit­en ergeben sich aus der Daten­schutzerk­lärung des Anbi­eters, die auf der Web­site ein­se­hbar ist.

Soweit für die Leis­tungser­bringung eine Auf­tragsver­ar­beitungsvere­in­barung erforder­lich ist, wird diese auf Anfrage des Kun­den geson­dert abgeschlossen.

§ 15 – Haftung

Der Anbi­eter haftet unbeschränkt für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit.

Bei ein­fach­er Fahrläs­sigkeit haftet der Anbi­eter nur bei Ver­let­zung ein­er wesentlichen Ver­tragspflicht (Kar­di­nalpflicht), d. h. ein­er Pflicht, deren Erfül­lung die ord­nungs­gemäße Durch­führung des Ver­trages erst ermöglicht und auf deren Ein­hal­tung der Kunde regelmäßig ver­trauen darf. In diesen Fällen ist die Haf­tung der Höhe nach begren­zt auf den bei Ver­tragss­chluss vorherse­hbaren, ver­tragstyp­is­chen Schaden.

Die vorste­hen­den Haf­tungs­beschränkun­gen gel­ten nicht, soweit der Anbi­eter einen Man­gel arglistig ver­schwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaf­fen­heit der Leis­tung über­nom­men hat, sowie bei Ansprüchen nach dem Pro­duk­thaf­tungs­ge­setz (Prod­HaftG).

§ 16 – Keine Erfolgsgarantie

Der Anbi­eter schuldet die ver­traglich vere­in­barte Bear­beitung und Bere­it­stel­lung der Arbeit­sergeb­nisse gemäß Brief­ing. Nicht geschuldet wird ein bes­timmter wirtschaftlich­er Erfolg, ins­beson­dere nicht eine Steigerung von Umsatz, Reich­weite, Klick­rate oder Con­ver­sion-Rate sowie die Freiga­be durch bes­timmte Plat­tfor­men (z. B. Wer­benet­zw­erke, Social-Media-Plat­tfor­men).

§ 17 – Schlussbestimmungen

Für diese AGB und alle Rechts­beziehun­gen zwis­chen dem Anbi­eter und dem Kun­den gilt das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land unter Auss­chluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Auss­chließlich­er Gerichts­stand für alle Stre­it­igkeit­en aus Ver­tragsver­hält­nis­sen mit Unternehmern ist der Sitz des Anbi­eters, sofern der Kunde keinen all­ge­meinen Gerichts­stand im Inland hat oder nach Ver­tragss­chluss seinen Wohn­sitz oder gewöhn­lichen Aufen­thalt­sort ins Aus­land ver­legt.

Änderun­gen und Ergänzun­gen dieser AGB sowie sämtliche Nebenabre­den bedür­fen der Textform (z. B. E‑Mail). Dies gilt auch für die Aufhe­bung des Textformer­forderniss­es selb­st.

Sollte eine Bes­tim­mung dieser AGB unwirk­sam sein oder wer­den oder eine Lücke enthal­ten, so berührt dies die Wirk­samkeit der übri­gen Bes­tim­mungen nicht. Anstelle der unwirk­samen Bes­tim­mung gilt eine wirk­same Regelung als vere­in­bart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirk­samen Bes­tim­mung am näch­sten kommt.

Stand: Mai 2026

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